| 2.1 |
Der Beitrag beträgt monatlich: |
|
| 2.1.1 |
für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
14,- EUR |
| |
Jedes weitere Geschwisterkind bis 14 Jahre zahlt bei gleichzeitiger Mitgliedschaft |
10,- EUR |
| 2.1.2 |
für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
18,- EUR |
| 2.1.3 |
für Mitglieder über 18 Jahre |
28,- EUR |
| 2.1.4 |
für Mitglieder über 18 Jahre bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder im Studium befinden |
18,- EUR |
| 2.1.5 |
für passive Mitglieder |
15,- EUR |
| 2.1.6 |
für außerordentliche Mitglieder wird ein Beitrag für einen begrenzten Zeitraum durch den Vorstand festgelegt. |
| |
| 2.2. |
Die jeweils aktuelle Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung ist unaufgefordert einzureichen. |
| 3.1 |
Die Beiträge werden vom Club im Lastschriftverfahren zum 01. JANUAR / APRIL / JULI / OKTOBER eines jeden Jahres für das jeweilige Quartal eingezogen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu unterhalten, bei dem das Lastschriftverfahren angewendet werden kann. |
| 3.2 |
Befreiungen vom Einzug durch das Lastschriftverfahren sind nur durch gesonderte Genehmigung des Vorstandes möglich. |
| 3.3 |
Der Vorstand kann in besonderen oder sozialen Härtefällen einen Beitragsnachlass auf Antrag gewähren. |
| 3.4 |
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung seinen Beitrag weiter schuldig, wird der fällige Betrag auf gerichtlichem Wege eingezogen. Alle bei diesem Verfahren entstehenden Kosten (Inkassogebühren, Anwalts- und Gerichtskosten usw.) gehen zu Lasten des säumigen Mitglieds. |
| 3.5 |
Ein säumiges Mitglied kann vom Vorstand entsprechend den Satzungsbestimmungen ausgeschlossen werden. Die Zahlung der Rückstände verpflichtet den Vorstand nicht, ein eingeleitetes Ausschlussverfahren einzustellen. |